Heimatverein Fresenburg e.V. |
Zur Verwaltungsgeschichte der Gemeinden Düthe, Fresenburg und Melstrup im 19. und 20. Jahrhundertvon Dr. Birgit Kehne, Nds. Staatsarchiv, Osnabrück Das nördliche Emsland gehörte seit der Mitte des 13. Jahrhunderts für fünfeinhalb Jahrhunderte zum Fürstbistum Münster, zum Niederstift Münster, wie das Amt Meppen sowie die Ämter Vechta und Cloppenburg genannt wurden. In der Folge der napoleonischen Eroberungen kam es zu einschneidenden territorialen Veränderungen im deutschen Reich, die auch den Nordwesten betrafen. Das Fürstbistum Münster wurde ebenso wie das Hochstift Osnabrück säkularisiert, d.h. die geistliche Herrschaft endete und die Territorien erhielten weltliche Landesherren. Gemäß dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803, in dem alle Gebietsveränderungen festgelegt wurden, kam das Amt Meppen als Entschädigungsland an den Herzog von Arenberg. Herzog Prosper Ludwig gestaltete die Verwaltung und Gesetzgebung nach französischem Vorbild. Er führte den Code Civil, das unter Napoleon 1804 in Kraft getretene Gesetzbuch zum Zivilrecht, ein und schaffte die Leibeigenschaft ab. Aber das neue Herzogtum blieb nur kurze Zeit selbstständig. 1810 bezog Napoleon weite Teile Deutschlands in das französische Kaiserreich ein; auch das Emsland wurde französisch. Der Sitz der Unterpräfektur ging an Lingen, Meppen wurde Kantonssitz, Lathen Mairie (Bürgermeisterei). 1813 wurde nach der Niederlage Napoleons auf dem Wiener Kongress die für den größten Teil des 19. Jahrhunderts geltende Ordnung bestimmt. Das Herzogtum Arenberg wurde Standesherrschaft im neuen Königreich Hannover. Das Gebiet gehörte nun zum Bereich der Königlichen Provinzialregierung, ab 1823 zur Landdrostei Osnabrück, die das ehemalige Fürstbistum Osnabrück und die emsländischen und bentheimischen Landesteile umfasste. In Lathen wurde 1820 eine der sechs Amtsvogteien im Amt Meppen eingerichtet, die jeweils für zwei bis vier Kirchspiele zuständig waren. Der Amtsvogtei Lathen waren die Kirchspiele Lathen und Steinbild unterstellt. Die drei Dörfer Düthe, Fresenburg und Melstrup gehörten zum Kirchspiel Lathen. Heute gehört die Gemeinde Fresenburg zur Samtgemeinde Lathen. Als eigenständige Gemeinde Fresenburg umfasste sie die Ortsteile Düthe, Fresenburg und Melstrup. Die Verwaltungsgeschichte dieser Ortsteile im 19. und 20. Jahrhundert versucht dieser Beitrag zu skizzieren. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts lag die Verwaltung einer Bauerschaft in den Händen des Rechnungspflichtigen oder Dorfvorstehers. Dieses Amt ging in früherer Zeit von einem Grundbesitzer auf den anderen über. Die Königliche Provinzialregierung hatte im November 1820 eine Wahlordnung erlassen, deren Bestimmungen in der Nachfolge auch die Landdrostei dem Verfahren zugrundelegte. Sie definierte den Kreis der aktiven und passiven Wahlberechtigten und forderte bestimmte Qualifikationen von den zu Wählenden. Gewählt wurden die Bauerschaftsvorsteher in dreijährigem Turnus. Die Wahlleitung lag bei den Amtsvögten, die die Ergebnisse an die Kreisadministration zu melden hatten. Diese nahm im Hauptort jeder Amtsvogtei die Beeidigung der gewählten Vorsteher vor. Die Bauerschaftsvorsteher waren zugleich Rechnungs-Führer und hatten über Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Das Vorsteher-Amt war ein Ehrenamt und damit eine Auszeichnung, aber zugleich auch eine Belastung für die Gewählten. Die Bestimmung, dass das passive Wahlrecht eigentlich nur denen zustände, die mindestens Drittel-Beerbte waren, schränkte die Zahl der zur Wahl zur Verfügung stehenden Bauern stark ein, zumal ja ebenfalls das Alter und die Lese- und Schreibfähigkeit eine Rolle spielten. Da die Hofgröße aber nicht genau festgelegt war, wurde wiederholt argumentiert, dass die Größe des Landbesitzes z.B. eines Viertel-Beerbten der eines Drittel-Erbes anderenorts entsprechen würde und daher die Voraussetzungen für eine Bestätigung der Wahl durch die Amtsverwaltung vorlägen. Eine Besoldung gab es nicht. Der Amtsvogt Behnes in Lathen schlug 1833 in einem Schreiben an das standesherrliche Amt in Aschendorf dringlich vor, den Vorstehern wenigstens die Reisekosten zum Amtssitz zu ersetzen und ihnen ihren Zeitaufwand aus den Einnahmen der Bauerschaften zu vergüten. Dieser Vorschlag fand Gehör; in der Rechnungslegung der Vorsteher sind in späteren Jahren Auslagen für Reisen und Porto aufgeführt. Die Landgemeindeordnung von 1859 gestattet in § 35 Vergütungen für Reisen außerhalb des Gemeindebezirkes, jedoch nach § 36 ausdrücklich keine Gebühren für die Tätigkeiten für die Gemeinde. Die Ausführungsbestimmungen zur Landgemeindeordnung sehen die Möglichkeit zur Vereinigung von Gemeinden zu Samtgemeinden vor und halten Rechte und Pflichten der Gemeinden in den §§10-17 fest. Erstere bestehen vor allem in der Selbstverwaltung ihres Vermögens, der Regelung der inneren Angelegenheiten und der Wahl der Gemeindevertreter. Zu den Pflichten gehören die Vergütungen für die Gemeindebeamten, die Bereitstellung eines Versammlungslokals, der Gemeindebücher, der Ortstafeln und Grenzsteine, die Armenfürsorge, die Unterbindung der Bettelei, die Unterhaltung von Wegen und Brücken, Flüssen, Bächen und Deichen sowie der Feuerwehr. Für das 19. Jahrhundert ließen sich aus den Akten des Staatsarchivs in Osnabrück die in der Tabelle aufgeführten Namen der Bauerschaftsvorsteher ermitteln. Vorsteher/Rechnungspflichtige aus Düthe (D), Fresenburg (F) und Melstrup (M) Wie man erkennen kann, waren die Vorsteher häufig bereit, trotz der mit dem Amt verbundenen Mühen wiederholt zu kandidieren. Man kann davon ausgehen, dass sie in der Lage waren, ihren bäuerlichem Erwerb dennoch zu sichern. Die Dorfvorsteher bildeten das Bindeglied zwischen Bauerschaft und Amtsvogt. Sie hatten die Interessen der Gemeinheit gegenüber der Amtsverwaltung zu vertreten, aber in erster Linie die Anordnungen der Obrigkeit durchzuführen. Das 19. Jahrhundert brachte Veränderungen in vielen Bereichen. Wenn das Emsland auch lange Zeit noch abseits der fortschrittlichen Entwicklungen liegen sollte, so blieben die emsländischen Dörfer hiervon doch nicht ganz unberührt. Beispielhaft sollen hier die Markenteilung und der Wegebau Erwähnung finden. Die Markenteilung sollte eine ökonomische Bewirtschaftung der Flurstücke ermöglichen. Für die Aufteilung der bis dahin von der Gemeinheit genutzten Flächen an die Berechtigten sprach sich bereits 1817 die Mehrheit der Markgenossenschaft Düthe, Fresenburg und Melstrup aus. Die Durchführung war jedoch erst nach Klärung sämtlicher Besitzverhältnisse und der Ansprüche des Herzogs von Arenberg auf einen Anteil, das sogenannte Markendrittel, sowie der Folgenabschätzung überhaupt möglich. Für die Heuerlinge z.B. verschlechterte sich die Situtation durch den Wegfall von Gemeindeland, an dem sie bis dahin partizipieren konnten. Ihnen fehlte das Weideland für ihre Schafe, und längst nicht jeder war in der Lage, nun Grund und Boden anzukaufen. Auch wegen der Anteile der Anspruchsberechtigten gab es Auseinandersetzungen. Bis die gesetzlichen Regelungen griffen, zog sich das Teilungsverfahren jahrzehntelang hin. Der Heer- und Postweg nach Ostfriesland führte von Lathen nach Aschendorf an den Bauerschaften vorbei. Er wurde immer stärker frequentiert. Es handelte sich dabei keineswegs um eine gepflasterte Straße, sondern um einen auf Initiative des Amtsvogts Behnes mit Plaggen verdichteten Dammweg. 1825 wurde festgestellt, dass drei Brücken über Bachläufe - eine nahe Lathen, zwei bei Melstrup - der Beanspruchung auf Dauer nicht mehr standhalten konnten. Es entspann sich ein reger Schriftverkehr zwischen dem Amtsvogt Behnes in Lathen, der provisorischen Verwaltungsbehörde in Meppen und der Königlichen Landdrostei in Osnabrück um die Kostenübernahme. Behnes machte deutlich, dass Melstrup nicht in der Lage war, für den Neubau dieser Brücken aufzukommen, auch wenn dies zu den Verpflichtungen der Anwohner gehörte. Die Landdrostei wandte sich an das Königliche Kabinettsministerium in Hannover, um Mittel aus der Wegebaukasse zu erhalten. Die Antwort lautete jedoch ablehnend. Lediglich eine unbestimmte Beihilfe wurde in Aussicht gestellt, wenn das Bauprojekt umgesetzt worden sei. Dem rührigen Behnes gelang es dann doch, eine Teilfinanzierung durch Amtsmittel sicher zu stellen, so dass die Ausschreibung des Bauvorhabens stattfinden konnten. Am 17. Juni 1826 fand in der Wirtschaft Brüggemann in Lathen die öffentliche Ausdingung der drei Werke statt. Den Zuschlag bekam jeweils der Mindestfordernde, und so gingen die Aufträge an einen Zimmermann in Lathen und einen in Haren. 1827 waren die neuen Brücken fertiggestellt. Aber nicht nur die Landstraßen, auch die Dorfstraßen sollten verbessert werden. In Fresenburg wurden in den 1870er Jahren die Dorfstraßen gepflastert. Das Amt gab einen Zuschuss zum Straßenbau, aber es waren Eigenleistungen zu erbringen, z.B. um die angekauften Steine auf Fuhrwerke zu verladen oder sie zur Weiterverarbeitung zu behauen. Zum Erbringen dieser Dienstleistungen waren die Anwohner verpflichtet.Der 1899 fertiggestellte Dortmund-Ems-Kanal brachte Fresenburg und Düthe in eine Insellage. Die Dörfer sind seitdem nur über vier Brücken über den Kanal zu erreichen.Für die Organisation derartiger Bauprojekte, die Rechnungslegung der Gemeinde, die polizeiliche Aufsicht, die Armenfürsorge und die Berichtspflichten an die Amtsverwaltung war der Vorsteher zuständig. Er tat dies nach wie vor ehrenamtlich, neben seiner Erwerbsarbeit, und durfte seine Wahl in das Amt nicht ohne triftige Gründe ablehnen. Anfang des 20. Jahrhunderts erhielten die Gemeindevorsteher neben den sonstigen Auslagen eine Aufwandsentschädigung aus den Einnahmen der Gemeinde. Zudem war die Beschäftigung weitere Gemeindebediensteter erforderlich geworden. So waren in Fresenburg ein Ortserheber, ein Gemeindediener und ein Standesbeamter tätig. 1912 betrug die Dienstaufwandsentschädigung für den Fresenburger Gemeindevorsteher Nankemann 100 Reichsmark. An der Besoldung in den nächsten beiden Jahrzehnten lassen sich Inflation und Wirtschaftskrise der Weimarer Zeit ablesen. 1921 waren es 800 Reichsmark, 1929 wieder nur 120 Reichsmark. Die Besoldung für die anderen Gemeindebeamten fiel geringer aus. Der Standesbeamte wurde mit Beträgen zwischen 5 und 19 Reichsmark entlohnt. Die Gemeindeverwaltung etablierte sich. Für das Gemeindeversammlungslokal in Fresenburg wurde 1914 ein Ofen angeschafft, um bei Versammlungen in der kälteren Jahreszeit nicht auf die Wirtschaften der Nachbargemeinden angewiesen zu sein. Die Düther und Melstruper tagten vermutlich in besagten Schankwirtschaften.Die getrennte Verwaltung der drei Bauerschaften sollte aber ohnehin ein Ende haben. Im Zuge der Verwaltungsreformen Anfang der 30er Jahre wurde auch für Düthe, Fresenburg und Melstrup eine neue Lösung gesucht. Zudem hatte die Landesplanung neue Verhältnisse geschaffen. Neben den alten Dörfern waren neue Siedlungsstellen entstanden, um das strukturschwache Emsland stärker zu besiedeln und den Siedlern neue Erwerbsmöglichkeiten in der Landwirtschaft zu eröffnen. Der Gemeindegründung gingen komplizierte Verhandlungen voraus. "Trotz mehrfacher Verhandlungen mit den Gemeinden Düthe, Fresenburg und Melstrup ist es nicht gelungen, eine Einigung über neue Grenzen zwischen diese (sic) 3 Gemeinden zu finden, was insofern auch erklärlich erscheint, als die eigentümlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hier ausserordentlich verworren und schwierig liegen. Die Gemeinden wünschen daher nach wie vor die Beibehaltung des bestehenden Zustandes. Wenn dieses nicht angängig ist, so geht der Wunsch der 3 Gemeinden dahin, zu einer grossen selbständigen Gemeinde vereinigt zu werden. Die Gemeinden stellen aber für diesen Fall die Bedingung, dass dann gleichzeitig aus den ganzen von der Siedlungsgenossenschaft Emsland erworbenen Flächen ohne Hinzuziehung anderer Flächen von Düthe, Fresenburg, Melstrup ebenfalls eine neue selbständige Gemeinde gebildet wird." Einen Zusammenschluss mit den neuen Siedlerstellen lehnte man in den Dörfern ab. Man argumentierte, dass die Verhältnisse zwischen Siedlern und alten Bauerngemeinden zu unterschiedlich seien und folglich eine "gemischte Zusammenlegung" nicht zweckmäßig wäre. Auch für die Siedler lägen alle Vorteile bei einem alleinigen Zusammenschluss, da sie ihre Belange so viel einhelliger vertreten könnten. Lediglich der Schulbesuch der Kinder sollte in Melstrup erfolgen. Der Zusammenschluss von Düthe, Melstrup und Fresenburg erschien schon allein deshalb geboten, weil die drei Gemeinden eine einzige Gemarkung bildeten.Den Verlauf der Grenzziehung konnten die Verwaltungsbehörden trotz jahrzehntelanger Bestrebungen nicht ausfindig machen. Auch in Hinblick auf die steuerlichen Einnahmen wurde der Zusammenschluss als einzig zukunftsträchtige Maßnahme gesehen. Der Ortsname sollte Fresenburg sein, da diesem die größte geschichtliche Bedeutung zugemessen wurde.Auf den Sitzungen des Gemeindeausschusses im Dezember 1933 hatte allerdings nur Melstrup einstimmig für einen Zusammenschluss votiert, Düthe fasste hierzu keinen Beschluss, Fresenburg war die Ansicht, die Gemeinden sollten eigenständig bleiben.Die Siedlungsstellen sollten als neu zu gründende Gemeinde Kluse zusammengefasst werden. Diese neue Gemeinde setzte sich aus Teilen der alten Landgemeinden Melstrup, Düthe, Steinbild, Ahlen und Wippingen zusammen. Die Gründung beider Gemeinden erfolgte durch Erlass des Preussischen Ministers des Innern vom 23. Juli 1934 zum 1. September 1934. Da es zu häufigen Verwechslungen mit dem Ahlener Ortsteil Kluse gekommen war, wurde der Name Kluse mit Erlass vom 6. September 1938 in Renkenberge umgeändert. 1935 wurde die Deutsche Gemeindeordnung erlassen, durch und durch geprägt vom Geist des Nationalsozialismus. Sie sollte "die Gemeinden in enger Zusammenarbeit mit Partei und Staat zu höchsten Leistungen befähigen" und ein "Grundgesetz des nationalsozialistischen Staates" sein. Eine Schlüsselrolle hatte der Beauftragte der NSDAP, der in allen wichtigen Belangen, angefangen von der Wahl der Bürgermeister und Beigeordneten, federführend war. Diese Situation führte dazu, dass nur "Linientreuen" Funktionen übertragen wurden. Der während des Dritten Reiches in Fresenburg amtierende Heinrich Schniers wurde nach Kriegsende sofort von der Militärregierung abgesetzt und Wilhelm Waterloh-Heßling, der schon vor 1933 Bürgermeister gewesen war, wieder eingesetzt. Eine Aufstellung der Gemeinderäte in Fresenburg von 1945 - 2004 folgt im Anhang. Es finden sich darin auch bislang unbekannte Namen, eine Folge der Ansiedlung von Flüchtlingen und Vertriebenen aus dem Osten nach dem Zweiten Weltkrieg. 1946 hatte Fresenburg 713 Einwohner, davon waren 147 Personen Flüchtlinge, also rund 20%, 1950 waren unter den 711 Einwohnern 178 Flüchtlinge (25%). Die mit der Aufnahme verbundenen Probleme, die die im strukturschwachen Emsland bereits vorhandenen noch verstärkten, konnten erst durch den 1950 in Kraft tretenden "Emslandplan" überwunden werden. Die Emsland GmbH, in der sich der Bund, das Land Niedersachsen und die beteiligten Landkreise zusammenschlossen, sorgte äußerst effektiv für Finanzierung der Landerschließung und Verbesserung der Infrastruktur. In den 60er Jahren wurde im Bundesland Niedersachsen erneut über eine Verwaltungs- und Gebietsreform diskutiert. Es war deutlich, dass die zahlreichen kleinen Gemeinden mit geringer Bevölkerungszahl die öffentlichen Lasten und Pflichten nicht auf Dauer tragen konnten. Dies galt sowohl auf Kreis- als auch auf Gemeindeebene. So kam es 1977 zur Bildung des Landkreises Emsland aus den Altkreisen Lingen, Meppen und Aschendorf-Hümmling und bereits in den Vorjahren zum Zusammenschluss von Gemeinden zu Einheits- oder Samtgemeinden. Zum 1. Januar 1973 schloss sich Fresenburg der Samtgemeinde Lathen an, die aus Renkenberge, Sustrum, Niederlangen, Oberlangen und Lathen besteht. In den Samtgemeinden sind die einzelnen Gemeinden nach wie vor durch eigene Gemeinderäte mit einem begrenzten Aufgabenfeld vertreten, während in den Einheitsgemeinden sämtliche Verwaltungsaufgaben an einem Verwaltungssitz gebündelt sind. Für die Samtgemeinde Lathen und die Gemeinde Fresenburg hat sich dieser Zusammenschluss seit nunmehr über dreißig Jahren bewährt. Gemeinderat Fresenburg 1946 - 2004Gemeindevertretung 1946 - 1948 Gemeinderat 1948 - 1952 Gemeinderat 1952 - 1956 Gemeinderat 1956 - 1961 Gemeinderat 1961 - 1964 Gemeinderat 1964 - 1968 Gemeinderat 1968 - 1973 Gemeinderat 1973 - 1976 Gemeinderat 1976 - 1981 nachgerückte Ersatzpersonen: Gemeinderat 1981 - 1986 Gemeinderat 1986 - 1991 Gemeinderat 1991 - 1996 * Ersatzmann für Gerhard Brand: Gemeinderat 1996 - 2001 Gemeinderat 2001 - 2006 Hier noch ein paar Angaben zu unserer Gemeinde: I. Größe des Gemeindegebietes: 2.159,00 ha * davon landwirtschaftliche Fläche: 1.650,02 ha II. Einwohnerzahlen 1939 - 544 III. Zahl der gewerblichen Betriebe: 19 IV. Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe: 36 V. Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen (Pendler) - Erwerbstätige: 321 Foto: Der Gemeinderat im Jahre 2004 |