Elektrischer Strom nach Düthe und Fresenburg
von Dr. Reinhard Cloppenburg, Meppen, nach Unterlagen von Hermann Waterloh, Düthe
Noch keine achtzig Jahre ist es her, dass der erste elektrische Strom nach Düthe und Fresenburg floss. 1923 wurde mit Unterstützung des Genossenschaftsverbandes Hannover die Elektrizitätsgenossenschaft Düthe gegründet. 27 Bauern aus Düthe und Fresenburg trugen sich am 8. August 1923 in das Verzeichnis der Genossen ein. Im Gründungsprotokoll wurde vermerkt, dass die Genossenschaft weiteren Bewerbern offen stünde, diese aber, bis auf Neumitglieder aus Fresenburg, ein um 50 % erhöhtes Eintrittsgeld zu zahlen hätten. Die Mitgliedsnummer stieg bis 1950 auf 47.
Der Gesamtbetrag für die notwendigen Auslagen bei der Gründung und der Geschäftsführung sollte in Anbetracht der rasanten Inflation zur Hälfte aus einer Roggenanleihe, zur anderen Hälfte aus dem Geschäftsanteil und dem Eintrittsgeld aufgebracht werden. Sofort sollten von den Mitgliedern 10 Pfund Roggen zur Deckung der Eintragungskosten in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Papenburg geliefert werden. Der Geschäftsanteil wurde auf 5000 Mark festgesetzt, nach dem Währungsschnitt auf drei Reichsmark.
Der Gründungsvorstand bestand aus dem Vorsitzenden Wilhelm Waterloh-Heßling, seinem Stellvertreter Heinrich Schulte-Greve und Heinrich Sinnigen, Wilhelm Schwering aus Fresenburg, Hermann Rüschen und Heinrich Wübben als weiteren Mitgliedern. Vorsitzender des Aufsichtsrates wurde Gerhard Schwering, sein Stellverteter hieß Hermann Kampker, weitere Mitglieder des Aufsichtsrates waren Johann Brinkmann, Heinrich Nankemann, Bernhard Runde und Johann Abeln.
Der Gegenstand des Unternehmens war die gemeinschaftliche Beschaffung von elektrischem Strom, das von den Norddeutschen Kraftwerken in Wiesmoor produziert wurde, zugekauft wurde der Strom aber vom Landeselektrizitätsverband Oldenburg, so wie es aus einem Vertragsentwurf von 1942 hervorgeht.
Um die einzelnen Genossen mit Strom beliefern zu können, musste die Genossenschaft in den Gemeindebezirken von Düthe und Fresenburg das notwendige Zuleitungsnetz, Transformatoren mit sämtlichen Einrichtungen errichten lassen. Die Kosten dafür sollten durch Baukostenzuschüsse und Anschlussgebühren von den Genossen aufgebracht werden, etwa 35000 Reichsmark. Diese 35000 Reichsmark waren zu leihen, wofür die Zinsen aufzubringen waren. 1930 hatten Genossen, die ihre Anteile eingebracht hatten,
8 % Zinsen, die anderen 10 % Zinsen zu zahlen.
Zu Spannungen kam es zwischen den Genossen, als Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt hatten, wie viel Zuschüsse jeder Genosse aufzubringen hatte.
Auf einer außerordentlichen Generalversammlung am 31. Mai 1925 wurden schließlich beschlossen, dass 50 % der Anteile so aufzubringen seien, wie es Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt hatten, 50 % sollten nach dem Grundvermögen der einzelnen Mitglieder berechnet werden. Die Generalversammlung vom
20. November 1925 legt endgültig fest, was jeder Genosse einzubringen hatte: Es sollten 388 Anteile gezeichnet werden, wovon 234 ½ Anteile auf Düthe und 153 ½ Anteile Fresenburg entfallen sollten. Jede Gemeinde sollte dann selbst festlegen, wie viele Anteile jedes beteiligte Glied einer Gemeinde einzubringen hatte. In Düthe hatte nach dieser Übereinkunft Waterloh 22 und Sandmann 3½ , in Fresenburg Schwering 22 und Runde und die Gemeinde Fresenburg selbst 4 Anteile zu erbringen. Auf 32 Genossen entfielen 378 Anteile und auf die beiden politischen Gemeinden 10 Anteile. Nachdem das Finanzierungsproblem gelöst worden war, wurde es um die Genossenschaft ruhiger, nur noch die satzungsmäßig vorgeschriebenen Generalversammlungen wurden abgehalten, ab 1939 kaum noch Versammlungen.
Die 1923 gegründete Elektrizitätsgenossenschaft Düthe war Mitglied der Elektrizitäts-Hauptgenossenschaft für den Kreis Aschendorf eGmbH. Und diese Hauptgenossenschaft beschloss Anfang 1942, die jeweiligen Stromnetze auf den Landeselektrizitätsverband Oldenburg zu übertragen. Dagegen versuchte sich die Elektrizitätsgenossenschaft Düthe zu wehren und schaltete Ortsbauernführer und Bürgermeister ein. Die Einsprüche hatten keinen Erfolg, die Elektrizitätsgenossenschaft Düthe-Fresenburg eGmuH, wie sie korrekt firmierte, musste klein beigeben und bekam als einmalige Entschädigung 2200 Reichsmark ausgezahlt. Rechtlich wurde dieser Akt auf der Generalversammlung vom 28. Mai 1942 nachträglich in Beisein von Landrat Gronewald, Direktor Streitbürger und einem Vertreter des Landeselektrizitätsverbandes Oldenburg und einem Vertreter des Reichsverbandes in Berlin legitimiert. Die Generalversammlung beschloss die Übertragung des Ortsnetzes an den Landeselektrizitätsverband Oldenburg unter der Bedingung, dass der hiesigen Genossenschaft neben der bereits erfolgten Entschädigung von 2200 Reichsmark eine weitere Entschädigung von 1000 Reichsmark für den 1939 vorgenommenen Leitungsbau gezahlt würde. Auf der Generalversammlung bestätigte der Vertreter des Landeselektrizitätsverbandes ausdrücklich die vom Präsidenten des Verbandes am 8. April 1942 versprochenen Ausbau des Ortsnetzes und dessen Instandsetzung sowie für jeden Stromabnehmer eine ausreichende Spannung für Licht- und Kraftstrom. Dagegen verzichteten die Genossen auf eine Erstattung der 1924 zum Ausbau des Leitungsnetzes gegebenen Vorschüsse.
Mit diesen Beschlüssen, die nicht ganz freiwillig zustande gekommen waren, stellte die Elektrizitätsgenossenschaft Düthe ihre wirtschaftliche Tätigkeit ein, weil die satzungsmäßig festgelegte Aufgabe, die Bereitstellung von elektrischem Strom, nicht mehr zu erbringen war.
Mit dem Jahresabschluss vom 31. März 1947 wies die Genossenschaft einen Verlust in Höhe von 25364,43 RM aus. Sie war damit nicht mehr in der Lage, die Forderungen ihrer Genossen aus Baukostenzuschüssen und Anschlussgebühren zu befriedigen. Zur Abdeckung der Verluste verzichteten diese auf ihre Forderungen, die je nach Mitglied sich zwischen 175 und 1540 Reichsmark bewegten. Mit diesem Verzicht waren die Verluste der Genossenschaft abgedeckt. Im Oktober 1952 stellt der Vorstand, vertreten durch Waterloh-Heßling, Schulte-Greve, W. Schwering und H. Rüschen, beim Amtsgericht Papenburg den Antrag, die Elektrizitätsgenossenschaft Düthe-Fresenburg eGmuH im Genossenschaftsregister zu löschen.
Geschehen Düthe, am 8ten August 1923
Protokoll
über die Errichtung
der
Elektrizitätsgenossenschaft Düthe
eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.
Der den Vorsitz führende
Herr Landwirt Gerhard Schwering, Düthe
ernannte zum Schriftführer:
Herrn Generalsekretär Bussen, Hannover
und zu Stimmzählern:
1. Herrn Landwirt Hermann Eiken, Düthe
2. Herrn Landwirt Conrad Hilling, Düthe
Nach Besprechung des Unternehmens und nach Beratung der Statuten erklärten sich die Versammelten für Errichtung einer Genossenschaft unter der Firma:
Elektrizitätsgenossenschaft Düthe
eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht,
mit dem Sitze in: Düthe
Es wurden dann die Statuten unterzeichnet und die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates von den anwesenden 27 Mitgliedern gewählt.
Gewählt wurden, und zwar - durch Stimmzettel - durch Zuruf, gegen welche Wahlart auf ergangene Anfrage von keiner Seite Widerspruch erhoben wurde:
A. Zum Vorstand:
1930 1. Herr Landwirt Wilhelm Waterloh-Heßling, Düthe, Vorsitzender
mit 26 von abgegebenen 26 Stimmen
2. Herr Landwirt Heinrich Schulte-Greve, Düthe, stellv. Vorsitzender
mit 26 von abgegebenen 26 Stimmen
1928 3. Herr Landwirt Heinrich Sinnigen, Düthe, (verst. 10.I.50)
mit 26 von abgegebenen 26 Stimmen
4. Herr Landwirt Wilhelm Schwering, Fresenburg
mit 26 von abgegebenen 26 Stimmen
1926 5. Herr Landwirt Hermann Rüschen, Fresenburg
mit 26 von abgegebenen 26 Stimmen
1929 6. Herr Landwirt Heinrich Wübben, Fresenburg, (verst. 14.I.47)
mit 26 von abgegebenen 26 Stimmen
B. Zum Aufsichtsrat:
1929 1. Herr Landwirt Gerhard Schwering, Düthe, Vorsitzender
mit 26 von abgegebenen 26 Stimmen
1929 2. Herr Landwirt Hermann Kampker, Düthe, stv. Vors., (verst. 27.II.50)
mit 26 von abgegebenen 26 Stimmen
3. Herr Landwirt Johann Brinkmann, Düthe
mit 26 von abgegebenen 26 Stimmen
4. Herr Landwirt Heinrich Nankemann, Fresenburg, (verst. 17.III.44)
mit 26 von abgegebenen 26 Stimmen
seit 1934 Anton Lammers (verst. 25.XII:47)
1930 5. Herr Landwirt Bernhard Runde, Fresenburg, (verst. v. 33)
mit 26 von abgegebenen 26 Stimmen
seit 26 Landw. Herm. Kanne
1926 6. Herr Landwirt Johann Abeln, Fresenburg
mit 26 von abgegebenen 26 Stimmen
Die Gewählten nahmen die Wahl an.
Ferner wurde noch beschlossen:
Der Vorstand ist berechtigt, alle Änderungen des Statuts
vorzunehmen, die das Amtsgericht zwecks Eintragung verlangt.
Der Gesamtbetrag für die Auslagen wird wie folgt aufgebracht:
Die Hälfte wird durch eine Roggenanleihe gedeckt, daraus Verzinsung und Abtragung durch Aufschläge auf den Strompreis erfolgt.
Die Hälfte wird durch Geschäftsanteil und Eintrittsgelder aufgebracht.
Das gemäß § 10 zu zahlende Eintrittsgeld wird vom Vorstande und Aufsichtsrate berechnet und von der Generalversammlung genehmigt. Bei Berechnung des Eintrittsgeldes sollen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossen, die Brennstellen und Pferdestärken und die Geldentwertung berücksichtigt werden. Das Eintrittsgeld soll in Roggenmengen umgerechnet werden. Von dem Eintrittsgelde sind 10 Pfund Roggen sofort zur Deckung der Eintragungskosten zu zahlen. Ortseingesessene, mit Ausnahme der Mitglieder aus Fresenburg, die nach dem 16. August 1923 ihren Beitritt erklären, haben auf die nach vorstehenden Grundsätzen festgesetzten Eintrittsgelder nach einem besonderen Aufschlag von mindestens 50 % zu bezahlen.
Die Genossenschaft beschließt, sich der zu bildenden Elektrizitäts-Hauptgenossenschaft für den Kreis Aschendorf anzuschließen und beauftragt den Vorstand die dahin gehenden Beitritts- und Beteiligungserklärungen abzugeben.
Weitere Beschlüsse über den Geschäftsbetrieb, die Geschäftsordnung und die Dienstanweisung für Vorstand und Aufsichtsrat werden in besonderen, nach dem Statut zu berufenden Generalversammlungen gefasst.
Für die Richtigkeit des Protokolls
Der Vorsitzende: G. Schwering Der Schriftführer: Bussen
Ein Mitglied aus der Versammlung: H. Sinnigen als Urkundsperson.
Entwurf
Düthe den 10. Ocktober 1952
Betr.: Antrag der Elektr.-Genossenschaft Düthe-Fresenburg
e.G.m.u.H in Düthe auf Löschung im Gen.-Register
Wir, der Vorstand der Elektr. Genossenschaft Düthe-Fresenburg
e.G.m.u.H. in Düthe beantragen auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 9.10.1934 die Löschung der Genossenschaft.
Die Genossenschaft betreibt seit dem 28. Mai 1942 keine Geschäfte mehr und hat kein Vermögen
Der Vorstand:
Waterloh-Heßling
Schulte-Greve
W. Schwering
H. Rüschen
Protokoll über die Errichtung der Elektrizitätsgenossenschaft Düthe